Allgemeine Geschäftsbedingungen für Haushaltsauflösungen, Entrümpelungen, Tatortreinigungen, Entsorgungen sowie Hausmeistertätigkeiten

1. Allgemeines / Geltungsbereich
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Vertragsabschlüsse zur Erbringung von Haushaltsauflösungen, Entrümpelungen, Tatortreinigungen, Entsorgungen sowie Hausmeistertätigkeiten zwischen dem Unternehmen Quellenberg Dienstleistungen, Inhaber Jan Quellenberg, Oberer Ahlenbergweg 46b, 58313 Herdecke (im Folgenden: Auftragnehmer) und den Kunden (im Folgenden: Auftraggeber) in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung. Die derzeit gültigen AGB sind jederzeit auf unserer Webseite (quellenberg-dienstleistungen.de/agb) abrufbar oder können über uns angefordert werden. Änderungen, Ergänzungen oder widersprechende Geschäftsbedingungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung der Geschäftsführung. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden hiermit widersprochen. 

2. Vertragsvereinbarungen / Vertragsschluss
Die Vertragssprache ist deutsch. Das Angebot kommt durch individuelle Vereinbarung oder Vor – Ort – Besichtigung zustande. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Auftragnehmer ist vier Wochen ab dem Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes an das Angebot gebunden. Der Vertrag kommt mit Unterzeichnung oder per schriftlicher Bestätigung durch den Auftragnehmer und des Auftraggebers zustande. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Bei allen angebotenen Dienstleistungen sind in den Räumlichkeiten befindlichen Werte und Wertgegenstände vom Auftraggeber vor Beginn unserer Tätigkeit sicherzustellen. Die Entsorgung von gefährlichen Abfällen im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) ist von der Dienstleistung ausgeschlossen. Sollte sich im Laufe der Räumung herausstellen, dass sich gefährliche Abfälle, Stoffe, Materialien (Asbest, Farben, Lösungsmittel, Reifen, Benzin, Diesel, Öle, Fette, etc.) und weitere grundwasserschädigende Stoffe im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetz im Objekt befinden, so gehen diese Abfälle nicht in unser Eigentum über und der Auftraggeber hat sich selbst um eine umweltgerechte und gesetzeskonforme Entsorgung zu kümmern. 

3. Leistungsbeschreibung
Der Auftragnehmer führt Haushaltsauflösungen, Räumungen von Problemwohnungen, Entrümpelungen, Tatortreinigungen sowie Entsorgungen und Hausmeistertätigkeiten (vollständig oder teilweise) von Wohnungen und Häusern durch. Der Auftragnehmer sorgt bei allen beauftragten Dienstleistungen dafür, dass die Arbeiten sorgfältig, fachgerecht und termingerecht durchgeführt werden und das Objekt besenrein verlassen wird. 

4. Eigentumsübergang
Bei der Beauftragung von Räumungen, Haushaltsauflösungen, Entrümpelungen, Tatortreinigungen sowie Geschäftsauflösungen gehen alle, sich in dem Auftragshaushalt befindlichen Gegenstände in das Eigentum des Auftragnehmers ab Arbeitsbeginn über. Mit der Auftragsbestätigung versichert der Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer, dass er Eigentümer der Gegenstände ist oder zumindest vollumfängliche Befugnis zur Veräußerung bzw. Entsorgung der Gegenstände hat. Der Auftragnehmer handelt hierbei im Namen des Auftraggebers und ist von jeglichen Schadensersatzansprüchen Dritter, bei unwahrheitsgemäßer oder fehlerhafter Auskunft über die Eigentumsverhältnisse ausgenommen. Bei Eigentumsstreitigkeiten über diese Gegenstände mit Dritten, haftet ausschließlich der Auftraggeber. Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor Durchführung der beauftragten Tätigkeiten, die zu entsorgenden Güter sorgfältig zu überprüfen und alle Wertgegenstände (insbesondere Bargeld, Schmuck, Wertpapiere) zu entnehmen. Sollte sich nach Vertragsabschluss herausstellen, dass vom Auftraggeber Änderungen am Vertragsgegenstand vorgenommen wurden, so berechtigt dies den Auftragnehmer zur Preiskorrektur, insbesondere dann wenn Wertgegenstände entgegen dem Vertrag nachträglich aus dem Objekt entfernt, verändert, ausgetauscht oder zerstört wurden. Sollen Gegenstände jeglicher Art im Objekt verbleiben und nicht entsorgt werden sind diese einzeln schriftlich in der Auftragsbestätigung aufzuführen, andernfalls trifft den Auftragnehmer kein Verschulden und es kann keine Haftung übernommen werden, wenn diese Gegenstände entsorgt wurden. Der Auftragnehmer übernimmt mit dem Auftrag keine Verpflichtung Wertgegenstände zu finden, zu erkennen oder zu bewerten. 

5. Leistungserbringung
Der Auftragnehmer ist berechtigt den Vertrag bzw. Teile des Vertrages durch Dritte erfüllen zu lassen. 

6. Leistungsverzögerungen
Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von außergewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignissen, welche auch durch äußerste Sorgfalt des Auftragnehmers nicht verhindert werden können. Hierzu gehören insbesondere Streiks, behördliche oder gerichtliche Anordnungen und Fälle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer trotz dahingehenden Deckungsgeschäfts, hat der Auftragnehmer nicht zu vertreten. Der Auftraggeber berechtigt den Auftragnehmer dazu, die Leistung um die Dauer des behindernden Ereignisses zu verschieben. 

7. Preise
Die Preise bemessen sich nach der Größe und Aufwand in Euro. Festpreise sowie Rabatte bedürfen der gesonderten vertraglichen Fixierung. Alle Preise gelten inklusive der aktuell gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, inklusive der anfallenden gewerblichen Entsorgungskosten und ausschließlich zum im Vertrag vereinbarten Preis. Bei selbstständigen und gewerbetreibenden Kunden nennen wir Angebotspreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. 

8. Abnahme
Die vom Auftragnehmer erbrachte Werkleistung ist durch Unterzeichnung des Auftrages vom Auftraggeber oder eine befugte Person schriftlich zu bestätigen. Es gilt § 640 BGB. 

9. Zahlungsbedingungen
Alle erbrachten Werkleistungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Nichteinhaltung des Zahlungsziels, kommt der Auftraggeber ohne Mahnung in Verzug. Gerät der Auftraggeber mit der Zahlung einer fälligen Rechnung in Verzug, so ist der Auftraggeber zur Zahlung von Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten (bei Verbrauchern) und 9 Prozentpunkten (bei Unternehmern) über dem jeweiligen Basiszinssatz, ab Verzugseintritt verpflichtet. §288 BGB findet entsprechen Anwendung. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt ausdrücklich vorbehalten. Der Auftragnehmer ist zudem berechtigt, bei Zahlungsverzug alle noch ausstehenden Arbeiten für den Auftraggeber einzustellen. Der Auftragnehmer behält sich vor Abschlags- oder Vorauszahlungen zu fordern. Ein Zahlungseinbehalt im Sinne von Gewährleistungssicherung ist nicht zulässig. 

10. Kündigung
Die Kündigung des Auftrages durch den Auftraggeber ist nach erfolgter Auftragsbestätigung nur in Ausnahmefällen und unter Angabe eines Grundes mit schriftlicher Zustimmung unseres Unternehmens möglich. Im Falle einer ordentlichen Kündigung des Auftrages durch den Auftraggeber, später als bis zum 5. Werktag vor dem Auftragstermin, werden entstandene Aufwendungen und entgangener Gewinn i.H. v. 30% der vereinbarten Vergütung fällig. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein geringerer Schaden entstanden ist. Kündigt der Auftraggeber den Auftrag früher als vor dem 5. Werktag vor dem Auftragstermin, so berechnet der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine Pauschale i.H. v. 10% (mindestens jedoch 15.- €) des vereinbarten Preises. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein geringerer Schaden entstanden ist. 

11. Gewährleistung
Der Auftragnehmer gewährleistet eine saubere und ordentlich durchgeführte Entrümpelung sowie Entsorgung. Weist die Haushaltsauflösung dennoch Mängel oder Beanstandungen auf, so ist der Auftraggeber verpflichtet, die Mängel und Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen. Die Gewährleistungspflicht richtet sich nach den bestehenden gesetzlichen Bestimmungen. 

12. Haftungsbeschränkung
Eine Haftung für mittelbare Schäden ist ausgeschlossen. Eine Haftung für die in dem aufzulösenden Haushalt befindliche Wertgegenstände, wie Geld, Urkunden, Schmuck und ähnliches ist ausgeschlossen, da Wertgegenstände oft verdeckt verwahrt werden und auch für den Auftragnehmer nicht ersichtlich ist wo diese verwahrt sind. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für den Zustand der in der Wohnung nach der Haushaltsauflösung befindlichen An- /Einbauten, insbesondere für die Wände, PVC/Holz- Böden, Jalousien, Rollläden, fehlende Schlüssel und sonstige Beschädigungen aller Art. Nach Auftragserteilung können für die entrümpelten/entsorgten Gegenstände keine Schadensersatzansprüche gestellt werden. Es werden alle Gegenstände entsorgt, d.h. die Wohnung wird nach Fertigstellung besenrein übergeben. 

13. Entsorgung
Wir arbeiten ausschließlich mit zertifizierten Entsorgungsfachbetrieben und öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern zusammen um eine gesetzeskonforme Entsorgung und Mülltrennung sicherzustellen. 

14. Mehrarbeit
Bei Zusatzarbeiten wie z.B. Renovierung, Gartenpflege, Treppenhausreinigungen usw. bedarf es der ausdrücklichen und schriftlichen Auftragserweiterung des Auftraggebers. Zusatzarbeiten werden als Stundenlohnarbeiten abgerechnet. Wir weisen die Zusatzarbeit per Lohnarbeits-Nachweis schriftlich nach. Es gelten die Stundenlöhne, die im Auftrag vereinbart wurden. Die Preise verstehen sich in diesem Fall zuzüglich geltender Umsatzsteuer. Vertragsänderungen oder- Ergänzungen bedürfen der Schriftform, auch bezüglich dieser Formvorschrift selbst. 

15. Vermittlung Ihrer Kundenwaren an durch uns vermittelte Kaufinteressenten
Bieten wir Ihre Kundenwaren in Ihrem Auftrag zum Verkauf an, berechnen wir Ihnen nur im Erfolgsfall eine Vermittlungsprovision. Kommt ein Kauf mit einem durch uns vermittelten Interessenten zustande berechnen wir Ihnen die vorher vereinbarte Vermittlungsprovision. 

16. Gerichtsstand, Erfüllungsort
Gerichtsstand ist Dortmund. Dieses gilt auch für Klagen des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Erfüllungsort für alle Leistungen des Auftragnehmers ist Nordrhein Westfalen, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Die zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber geschlossenen Verträge unterliegen ausschließlich dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

17. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig sein oder werden, so bleiben die anderen Bedingungen im Übrigen wirksam. Die Vertragspartner verpflichten sich, die richtige Bestimmung durch eine solche wirksame zu ersetzen, die dem Willen der Vertragspartner wirtschaftlich am nächsten kommt. 

Stand 12.05.2024